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Gemeindeorgane und Gremien











Organe:
Nach der Bundesverfassung ist von den BürgerInnen jeder Gemeinde ein Gemeinderat zu wählen. Der gewählte Gemeinderat wählt dann den Bürgermeister, den Gemeindkassier (Finanzreferent), die weiteren Vorstandsmitglieder und diverse Ausschüsse. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen.

Gremien: Der Gemeinderat kann einzelne seiner Mitglieder zu Referenten bestellen und diese mit besonderern Aufgaben betrauen. Weiters hat der Gemeinderat Vertreter in verschiedenste überregional agierende Gremien zu entsenden und diverse sonstige Funktionen zu besetzen.

Nähere Infos und die Zusammensetzung der Organe und Gremien finden Sie links im Menü.








Siehe auch:





Marktgemeindeamt




Autor/ Kommentar:





11.08.2010
Werner Eibinger




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