Im Juni 1998 hat das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen mit der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ein Übereinkommen hinsichtlich der Vorgangsweise bei der Vermessung und Verhandlung von Grundstücksgrenzen abgeschlossen.
Die Gründe für die Vereinbarung waren und sind:
- Erhöhte Rechtssicherheit für den Grundeigentümer aufgrund der weitreichenden rechtlichen Auswirkungen von Grenzverhandlungen.
- Grundstückseigentümer hinterfragen verstärkt Entscheidungen und Ergebnisse der Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und der Vermessungsbehörde.
- Schutz der Konsumenten bei steigenden Grundstückspreisen im Bauland durch eine nachvollziehbare Vorgangsweise.
- Verwaltungsvereinfachung durch Reduktion der Anzahl der Berufungsverfahren bei Anträgen um Planbescheinigung und Umwandlung in den Grenzkataster wegen formaler Mängel.
- Erhöhte Anforderungen an die Rechtssicherheit von Grundgrenzen im Baubewilligungsverfahren.
- Zusammenfassung von schon bisher gehandhabten Regeln bei der Erhebung und Bewertung der Unterlagen im Kataster.
Was ist eine Grenzverhandlung? § 24 Vermessungsgesetz besagt, dass zum Zwecke der Festlegung der Grenzen der Grundstücke an Ort und Stelle Grenzverhandlungen durchzuführen sind, zu denen sämtliche Eigentümer zu laden sind.
Was passiert in einer Grenzverhandlung? In der Grenzverhandlung ist von den erschienenen beteiligten Eigentümern nach Vorhalt der vorhandenen Behelfe der Verlauf der Grenzen festzulegen. Die Niederschriften über die Grenzverhandlung haben die Beschreibung der festgelegten Grenzen zu enthalten.
Wer darf eine Grenzverhandlung durchführen bzw. wer ist vermessungsbefugt? Grenzverhandlungen zum Zwecke der Grenzwiederherstellung, Mappenberichtigung sowie Erstellung eines Teilungsplanes zur grundbücherlichen Durchführung können nur von einem Befugten laut Liegenschaftsteilungsgesetz durchgeführt werden.
Befugte sind:
Die Grenzverhandlung stellt einen wesentlichen Teil der Tätigkeit jedes Vermessungsbefugten dar, deren Ziel die einvernehmliche Festlegung der Grenzen in der Natur ist. Darüber hinaus soll die Grenzverhandlung transparent und nachvollziehbar sein, die Parteien und Beteiligten ausreichend unter Vorhalt sämtlicher Behelfe informieren sowie eine eindeutige Dokumentation gewährleisten.
Sie ist daher durch einen Diplomingenieur für Vermessungswesen vorzunehmen. Der Verhandlungsleiter verfügt neben seiner Fachkompetenz und Erfahrung auch über Kenntnisse der Konfliktlösung und Verhandlungstechnik.
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