Der Verband führt die Evidenz all jener Personen, die zwischen 01.01.1939 und 30.06.1966 in einer der drei Gemeinden geboren wurden. Weiters werden in dieser Evidenz all jene Personen geführt, die nach dem 30.06.1966 geboren wurden und deren leibliche Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in einer der drei Gemeinden gewohnt hat. Der Verband registriert zu allen Personen der Evidenz alle mit dem Erwerb bzw. Verlust der Staatsbürgerschaft in Zusammenhang stehenden Daten.
Für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in einer der drei Gemeinden ihren Hauptwohnsitz haben, ist der Verband für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig.
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