 Gemäß einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2001 werden auf dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hitzendorf neu errichtete, dezentrale Abwasserreinigungsanlagen, welche außerhalb der "Gelben Linie" liegen und für welche es daher keine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bundesmitteln gibt, einmalig wie folgt gefördert:
| Tarif |
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Betrag |
| je EGW (= Einwohnergleichwert = gemeldete Person) |
€ |
110,00 |
Ein Antragsformular finden Sie hier »
Grundvoraussetzung für Gewährung der Förderung ist die Vorlage der wasserrechtlichen Bewilligung sowie die Vorlage des wasserrechtlichen Endüberprüfungsbescheides der Anlage (für Förderungsgewährung unbedingt erforderlich).
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